Formulare, Muster, Arbeitshilfen
Mindestlohn ab dem 01.01.2015
Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Dieser wurde regelmäßig angepasst und beträgt in 2020 nun 9,35 Euro. Alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Brutto-Stundenlohn. Alle Arbeitgeber sind zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Branchen abweichende Mindestlöhne gelten (z.B. Pflegekräfte und Gebäudereiniger)
Personalfragebögen
Um eine zutreffende und schnelle Beurteilung Ihrer neuen Arbeitnehmer sicher zu stellen und alle Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis vollständig zu erfassen, möchte ich Sie bitten, die nachfolgenden Fragebögen zu benutzen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch im Falle einer sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung weitestgehend abgesichert sind. Ebenso schützen Sie sich vor Haftungsrisiken, welche z.B. durch den unterlassenen Hinweise auf die Möglichkeit des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit – bei Mini-Jobbern – entstehen könnten.
Gastronomie und Handwerk
Bei Arbeitgebern im Bereich Gastronomie und Handwerk muss der Arbeitnehmer spätestens einen Tag vor Beginn der Tätigkeit angemeldet werden. Bitte hierfür die hier hinterlegte Sofortmeldung nutzen. Die Art der Beschäftigung ist dabei unerheblich.
Benötigte Lohnstammdaten für die Erstellung von Lohnabrechnungen
Eine Zusammenstellung der für die Erststellung von Lohnabrechnungen benötigten Unterlagen und Daten finden sie hier.
Geringfügig oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer:
1. Personalfragebogen für die Neuanmeldung von Arbeitnehmern (Mini Job)
und
2. Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
3. Zeiterfassung für Minijobber
Alle anderen Arbeitnehmer
bitte die folgenden Formulare nutzen:
Tipp: Checkliste - die 7 wichtigsten Punkte bei der Personalneueinstellung
1. Personalfragebogen für die Neuanmeldung von Arbeitnehmern (AN)
und, sofern der Arbeitnehmer Kinder hat:
2. Formular zum Nachweis der Elterneigenschaft
sowie, falls der Arbeitnehmer einen Firmenwagen gestellt bekommt:
3. Fragebogen zur private PKW Nutzung des Firmenwagens
Bitte die Fragebögen unbedingt vollständig ausfüllen!
Abrechnung von Reisekosten
Ab dem 01.01.2014 gelten neue gesetzliche Regeln für die Abrechnung von Reisekosten. Ein Berechnungstool finden Sie hier (eine Haftung für die Richtigkeit der Ansätze und Berechnungen kann leider nicht übernommen werden).
Tool: Berechnung von Reisekosten
Benötigte Unterlagen für Ihre Steuererklärung
Damit wir Ihre Steuererklärung vollständig erstellen und alle steuerlichen Möglichkeiten für Sie nutzen können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte nutzen Sie die hinterlegte Checkliste als Orientierung, um die Unterlagen für Ihre Steuererklärung zusammen zu stellen.
Vorsteuerabzug
Um die ausgewiesene Umsatzsteuer in erhaltenen Eingangsrechnungen als Vorsteuer bei Ihrer Umsatzsteuererklärung in Abzug bringen zu können, muss eine Rechnung mit allen Pflichtbestandteilen des § 14 UStG vorgelegt werden können.
Checkliste: Bestandteile einer Rechnung
Tipp:
Für Arbeitgeber, die Ihren Arbeitnehmern noch etwas "Gutes" (sprich steuer- und sozialversicherungsfrei) tun möchten, bieten sich Tankgutscheine an. Hierüber informiere ich sie gerne persönlich. Ein aktuelles Muster finden Sie hier: